AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Projekt-Sport gewährleistet nach aktuellen sportwissenschaftlichen Erkenntnissen aufgebaute Trainings- und Unterrichtsmaßnahmen und übernimmt keine Haftung für evtl. erlittene Verletzungen, Unfälle und Schäden seiner Kunden. Sofern Leistungen in Räumen und mit Mittel Dritter erbracht werden, ohne, dass diese unter der Verantwortung von Projekt-Sport tätig werden, haftet Projekt-Sport hierfür nicht. Erwachsene Teilnehmer bestätigen mit der Kursbuchung ihren gesundheitlichen Fitnesszustand. Zusätzlich ist ein Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Für Kinder und Jugendliche ist eine Erklärung der/des Erziehungsberechtigten notwendig.

Zahlungsbedingungen und Vergütung

Die Gebühren für die angebotenen Kurse/Projekte sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Kompaktveranstaltungen/Trainingscamps setzt die Teilnahme einen Zahlungseingang vor Beginn der Veranstaltung voraus. Zahlung per Überweisung, in bar oder per Lastschrift.

Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Preisliste oder der individuell vereinbarten Absprache.

Gutscheine, Einzelstunden, 10er Karten und Monatsvereinbarungen werden mit Beginn des Trainings in voller Höhe berechnet.

Spezifische Kosten

Werden auf Grund der Trainingsziele und – wünsche des Kunden Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vor der Vertragsschließung anders vereinbart wird.

Ist eine Begleitung durch Projekt-Sport auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Kunden zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

Bei allen Dienstleistungen sind die entstehenden Anfahrtskosten im Stadtgebiet von Hannover sowie im Umkreis von 10km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinausgehen, werden mit 0,59€ pro gefahrenen Kilometer berechnet.

Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen daher dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren sie ihre Kinder/ihr Kind, dass sie/es den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen/darf und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen.

Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgeltes.

Ausgefallene Stunden/Absagen

Müssen Stunden durch Verschulden von Projekt-Sport ausfallen, werden diese nachgeholt. Sollte dies nicht möglich sein, entfällt unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bzw. die erfolgte Vergütung wird umgehend zurückgezahlt.

Sollten Gruppenveranstaltungen auf Grund einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl nicht stattfinden können, werden die Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn über den Ausfall informiert. Es bestehen in diesen Fällen keine weiteren Leistungsansprüche an den Veranstalter. Die Zahlung einer Kursgebühr entfällt.

Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

Bei Einzeltraining gilt:

Für die gebuchte Kursdauer haben sie sich verbindlich festgelegt. Sollten sie Termine während dieser Laufzeit nicht wahrnehmen können, muss dies spätestens 24 Stunden vor Beginn mitgeteilt werden. Projekt-Sport versucht, Ersatztermine anzubieten. Kurzfristige Absagen können ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attestes Berücksichtigung finden. Die auf Grund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.

Bei Gruppentraining gilt:

Für die gebuchte Kursdauer hat sich die Gruppe verbindlich festgelegt. Absagen sind nur für die gesamte Gruppe möglich und müssen spätestens eine Woche vor Beginn mitgeteilt werden. Projekt-Sport versucht, Ersatztermine anzubieten. Kurzfristige Absagen können, egal aus welchen Gründen, keine Berücksichtigung finden. Sollten ein bzw. mehrere Teilnehmer der Gruppe einen vorgebuchten oder festgelegten Trainingstermin nicht wahrnehmen können, muss die Gebühr für diese abgesagte Stunde gegenüber Projekt-Sport entrichtet werden. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Eine Verrechnung kann nur unter den Gruppenteilnehmern intern erfolgen.

Vertragsdauer und Kündigung

Projekt-Sport schließt befristete Verträge ab. Der Kunde ist unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

  • Bei Eintritt einer Erkrankung, die eine Fortführung der Dienstleistung von Projekt-Sport unmöglich macht.
  • Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Kunden an einen Ort, der nicht in der Region Hannover liegt.

In beiden Fällen sind entsprechende Nachweise im Original einzureichen.

Eine Kündigung des Kunden muss, egal aus welchem Grund, per Post eingehen.

Kündigungsrecht von Projekt-Sport: Verletzt der Kunde seine vertraglichen Pflichten behält sich Projekt-Sport vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle vom Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Dienstleistungen besteht dann nicht.

Projekt-Sport ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen vorzeitig ordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird dem Klienten im Original per Post zugesandt. Eine im Voraus gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.

Datenschutz

Personengebundene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Projekt-Sport speichert für die Dauer des Vertrages die personenbezogenen Daten. Diese Daten werden ausschließlich während der Laufzeit des Vertrages für die Leistungserbringung verwendet.

Projekt-Sport behandelt alle Daten vertraulich. An Dritte werden die Daten nur weitergegeben, sofern dies im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung erforderlich wird oder im Sinne der gesetzlichen Auskunftspflichten.

Foto- und Filmrechte

Die Kunden und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von ihnen Bild- und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und veröffentlicht werden können – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung. Andernfalls ist eine schriftliche Erklärung mit der Anmeldung einzureichen, die dieses Einverständnis außer Kraft setzt.

Gerichtsstandvereinbarung

Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.